Eine Räumung ist eine gerichtliche Anordnung, die einem Mieter oder Besitzer einer Immobilie die ordnungsgemäße Freigabe und Lieferung eines Grundstücks befiehlt.
Nein, der Vermieter kann keine Räumung veranlassen. Um eine Räumung zu erhalten, muss eine Klage im Zivilgericht eingereicht werden.
Ja, falls es nötig ist, unterstützt die Polizei den Mieter oder Besitzer bei der Umsetzung der gerichtlichen Anordnung.
Der Mieter oder Besitzer, der das Gericht auffordert, eine Räumung vorzunehmen, muss die Anwalts- und Gerichtskosten tragen, während die Kosten für die Durchführung der Räumung demjenigen auferlegt werden, der dem Mieter oder Besitzer das Grundstück entzieht.
Nein, Widerstand gegen eine Räumung ist illegal und der Mieter oder Besitzer kann strafrechtlich belangt werden.
Die genaue Frist für die Durchführung der Räumung kann variieren, üblicherweise hat der Mieter oder Besitzer bis zu 14 Tage Zeit, um das Gebäude oder Grundstück zu räumen und die Schlüssel an den Vermieter/Besitzer zurückzugeben.
Ja, der Mieter oder Besitzer kann eine formale schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter oder Besitzer abgeben, die bestätigt, dass er je nach Räumungsbefehl einen bestimmten Termin zur Freigabe des Grundstücks festgelegt hat.
Ja, eine Verlängerung der Freigabe des Grundstücks kann beantragt werden, wenn triftige Gründe vorliegen. Der Mieter oder Besitzer muss dann einen Antrag beim zuständigen Gericht einreichen.